Gästebuch
Viele Grüße
Stefan Werner
Stadtbrandinspektor
Neu-Isenburg
Ich möchte mich im Namen der Kameradinnen und Kameraden der FF Weida bei unserem Bürgermeister, der Stadtverwaltung und den Stadträten für das hohe Vertrauen, dass Sie in uns stecken, bedanken. Nicht nur mit der Beschaffung des neuen VRW, sondern auch für Ihre jahrelange Unterstützung der Feuerwehr, haben Sie ein hohes Vertrauen bei unseren Kameraden geweckt.
Ein weiterer Dank gilt dem Hersteller Rosenbauer, Mercedes Gera und CE-Brandschutz.
Wer bezahlt denn den Blitzer bei Euch?
Grüße, Grisu (bekannt aus Funk und Fernsehen)
wir wünschen Euch eine ruhige und möglichst einsatzfreie Adventszeit, sowie ein gesegnetes Weihnachtsfest.
Kommt immer gesund von Euren Einsätzen nach Hause.
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Feuerwehr Ankum
erstmal schöne Grüße von der Stützpunktfeuerwehr aus Schmölln, ne ganz feine informativ gestaltete Website habt ihr da zusammen gebastelt, aber eigentlich nun mal zu ner Frage die ich hätte.
Ich hab auf euren Bildern gesehen das ihr jetzt neue Einsatzbekleidung tragt, meine Frage wäre jetzt mal , ist das PBI Matrix von Texport oder welcher Hersteller ist das???
Danke Mirko
Es handelt sich um die FireAction Matrix X-treme PBI von Texport
Hallo Crisu,
also das mit dem Blitzer auf Alarmfahrten verhält sich wie folgt:
Nach § 38 der STVO (Wegerechte) sind Fahrzeuge der Feuerwehr,
Rettungsdienst, Polizei berechtigt die zulässige Höchstgeschwindigkeit
zu überschreiten. Dieses Recht darf nur im Einsatzfall und mit eingeschalteten
blauen Kennlicht und dazu eingeschalteten Einsatzhorn und unter gebührender
Vorsicht angewand werden.Ob nun eine Fahrt mit Wegerecht gefahren werden
kann bestätigt uns die Rettungsleitstelle. Für jeden Alarm bekommen wir
ein Alarmfax mit den Angaben des Einsatztes und natürlich die Gestattung der Wegerechte.
Im Falle des von dir angesprochenen Blitzers werden nun die Alarmdaten der Leitstelle
zur Zentralen Bußgeldstelle gesand und dann ist die Sache abgeschlossen. Wir haben auf
der Rückfahrt gleich beim "Blitzfahrzeug" angehalten und die Beamtin hat schon einen
Vermerk im Systhem angefertig gehabt. Natürlich ist das Wegerecht kein "Freifahrtschein".
Mit z.B. 80 km/h in einer 30-Zone (u.U. vor Schule)wäre ungerechtfertigt und hier wäre
eine Strafe für den Fahrer des Einsatzfahrzeuges zu erwarten! Diese müsste er dann
selbst begleichen....auch ein eventl. Fahrverbot. Aber das lernen die Maschinisten
der Feuerwehr in ihrer Ausbildung.
Ich hoffe dir deine Frage beantwortet zu haben,
Grüße, S.Hohmann, stellv.SBM