NOTRUF
Unter der Rufnummer 112 erreichen Sie die Feuerwehr und den Rettungsdienst. Die Polizei erreichen Sie unter der 110.
Für beide Rufnummern brauchen Sie keine Vorwahl. Für Sprach- und Hörbehinderte Menschen besteht die möglichkeit ein Notruf-Fax zu senden.
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RICHTIGES VERHALTEN BEI GEWITTER
Richtiges Verhalten bei Gewitter – worauf bei Gewitter achten? Vor Blitz und Donner haben viele Menschen Angst. Und wenn Unwetter über das Land ziehen, sind auch viele Feuerwehren gefordert. Mancher Unfall und Notfall lässt sich vermeiden – erst recht so mancher Feuerwehreinsatz.
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GEFÄHRLICHES EIS
Immer wieder kommt es in der Winterzeit zu Unfällen. Die zehn Tipps des Feuerwehrverbandes sollen dabei Helfen Gefahren zu erkennen und ggf. Erste Hilfe zu leisten.
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EXTREM WETTER - WAS KANN MAN TUN
Extremhitze, Gewitter und Starkniederschläge mit Sturzfluten – was können Bürgerinnen und Bürger tun?
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RETTUNGSKARTEN
Moderne Autotechnik bietet mehr Sicherheit, erschwert aber teilweise die rasche Befreiung der Insassen. Wo an der Karosserie Spreizer und Schere anzusetzen sind, welche Vorsichtsmaßnahmen nötig sind, um Airbags nicht nachträglich auszulösen, ist den Einsatzkräften nicht immer bekannt.
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RAUCHMELDER
Jeden Monat verunglücken rund 40 Menschen tödlich durch Brände, die meisten an einer Rauchvergiftung.
Die jährlichen Folgen in Deutschland: Rund 500 Brandtote, 5.000 Brandverletzte mit Langzeitschäden und über eine Mrd. Euro Brandschäden im Privatbereich. In den meisten Bundesländern ist daher die Installation von Rauchmeldern bereits gesetzlich vorgeschrieben. ( Liste der Länder )
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VERBRENNEN VON BAUM- UND STRAUCHSCHNITT
Allgemeinverfügung zum Verbrennen von Baum- und Strauchschnitt Seit dem 09.03.2011 darf nur noch einmal pro Jahr Baum- und Strauchschnitt verbrannt werden.
Verstöße gegen diese Allgemeinverfügung werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.
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