Rauchmelder

Jeden Monat verunglücken rund 40 Menschen tödlich durch Brände, die meisten an einer Rauchvergiftung.

Die jährlichen Folgen in Deutschland: Rund 500 Brandtote, 5.000 Brandverletzte mit Langzeitschäden und über eine Mrd. Euro Brandschäden im Privatbereich. In den meisten Bundesländern ist daher die Installation von Rauchmeldern bereits gesetzlich vorgeschrieben. ( Liste der Länder )

Ursache für die etwa 200.000 Brände im Jahr ist aber im Gegensatz zur landläufigen Meinung nicht nur Fahrlässigkeit: Sehr oft lösen technische Defekte Brände aus, die ohne vorsorgende Maßnahmen wie Rauchmelder zur Katastrophe führen. Vor allem nachts werden Brände in Privathaushalten zur tödlichen Gefahr, wenn alle schlafen, denn im Schlaf riecht der Mensch nichts. Tödlich ist bei einem Brand in der Regel nicht das Feuer, sondern der Rauch. Bereits drei Atemzüge hochgiftigen Brandrauchs können tödlich sein, die Opfer werden im Schlaf bewusstlos und ersticken dann.

Da bereits das Einatmen einer Lungenfüllung mit Brandrauch tödlich sein kann, ist ein  Rauchmelder der beste Lebensretter in Ihrer Wohnung. Der laute Alarm des Rauchmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und gibt Ihnen den nötigen Vorsprung, sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren.

Zigarettenrauch löst übrigens bei qualitativ hochwertigen Rauchmeldern keinen Alarm aus, solange die Zigarette nicht direkt unter den Rauchmelder gehalten wird.

Deshalb wird empfohlen den Rauchmelder in Schlafzimmern und dort unter die Zimmerdecke zu installieren.

Die Rauchmelderpflicht für Thüringen wurde am 5.2.2008 eingeführt.
Diese gilt für

  • alle Neubauten und Umbauten ab 5. Februar 2008 müssen mit Rauchmeldern ausgestattet sein
  • § 46 Absatz 4 (ThürBO) Landesbauordnung Thüringen weist jedoch nicht ausdrücklich darauf hin, dass dies nicht für Bestandswohnungen gilt. Im eigenen Interesse sollten Sie auch bestehende Wohnungen mit Rauchmeldern austtatten!
  • Für Bestandsbauten wird gibt es eine Rauchmelderpflicht ab dem 01.01.2019

 

www.rauchmelder-lebensretter.de

https://www.moebel.de/rauchmelderpflicht/

 

Hüpfburg

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