Ausrüstung

NOTRUF

Unter der Rufnummer 112 erreichen Sie die Feuerwehr und den Rettungsdienst. Die Polizei erreichen Sie unter der 110.
Für beide Rufnummern brauchen Sie keine Vorwahl. Für Sprach- und Hörbehinderte Menschen besteht die möglichkeit ein Notruf-Fax zu senden.


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RICHTIGES VERHALTEN BEI GEWITTER
Richtiges Verhalten bei Gewitter – worauf bei Gewitter achten? Vor Blitz und Donner haben viele Menschen Angst. Und wenn Unwetter über das Land ziehen, sind auch viele Feuerwehren gefordert. Mancher Unfall und Notfall lässt sich vermeiden – erst recht so mancher Feuerwehreinsatz.


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GEFÄHRLICHES EIS
Immer wieder kommt es in der Winterzeit zu Unfällen. Die zehn Tipps des Feuerwehrverbandes sollen dabei Helfen Gefahren zu erkennen und ggf. Erste Hilfe zu leisten.


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EXTREM WETTER - WAS KANN MAN TUN
Extremhitze, Gewitter und Starkniederschläge mit Sturzfluten – was können Bürgerinnen und Bürger tun?


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RETTUNGSKARTEN
Moderne Autotechnik bietet mehr Sicherheit, erschwert aber teilweise die rasche Befreiung der Insassen. Wo an der Karosserie Spreizer und Schere anzusetzen sind, welche Vorsichtsmaßnahmen nötig sind, um Airbags nicht nachträglich auszulösen, ist den Einsatzkräften nicht immer bekannt.


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RAUCHMELDER
Jeden Monat verunglücken rund 40 Menschen tödlich durch Brände, die meisten an einer Rauchvergiftung.
Die jährlichen Folgen in Deutschland: Rund 500 Brandtote, 5.000 Brandverletzte mit Langzeitschäden und über eine Mrd. Euro Brandschäden im Privatbereich. In den meisten Bundesländern ist daher die Installation von Rauchmeldern bereits gesetzlich vorgeschrieben. ( Liste der Länder )


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VERBRENNEN VON BAUM- UND STRAUCHSCHNITT
Allgemeinverfügung zum Verbrennen von Baum- und Strauchschnitt Seit dem 09.03.2011 darf nur noch einmal pro Jahr Baum- und Strauchschnitt verbrannt werden.
Verstöße gegen diese Allgemeinverfügung werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.

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+++Aktuell+++ 

Ab 2016 wird es keine Brenntage in Thüringen mehr geben. Foto: Eckhard Jüngel
In Thüringen ist das Verbrennen von Baum- und Strauchschnitt vom kommenden Jahr an verboten. Die Verordnung, nach
der Landkreise und kreisfreie Städte Brenntage
unter Auflagen erlauben durften, laufe zum Jahresende aus, teilte das Umweltministerium am Donnerstag in Erfurt mit. Viele Kreise hätten jedoch „die Ausnahme zur Regel gemacht und das Verbrennen ohne weitere Prüfung im Frühjahr und Herbst zugelassen“. Thüringer Kommunen sind den Angaben zufolge aber bereits seit Jahresbeginn dazu verpflichtet, Bioabfälle der Einwohner getrennt zu sammeln und zu verwerten - und dafür entsprechende Container aufzustellen.

Es gibt jedoch einige AusnahmenUmweltministerin Anja Siegesmund (Grüne) sagte: „Pflanzenabfälle sind kein Müll. Sie sollen und können weiter verwertet werden.“ So könnten Bioabfälle zu Kompost weiterverarbeitet oder in Biogasanlagen energetisch genutzt werden. „So wird das Klima geschont und der Nachbar nicht mit Qualm belästigt“, erklärte Siegesmund.Nach Angaben des Ministeriums gibt es jedoch einige Ausnahmen: So dürfen weiterhin kranke Pflanzen auf Grundstücken verbrannt werden. Zudem bleiben Brauchtumsfeuer erlaubt. Trockenes Holz dürfe auch in Brennschalen zum Kochen und Grillen angezündet werden, sofern es nicht zu Gefahren und Belästigungen komme.
dpa / 02.10.15 / TA

 

Allgemeinverfügung zum Verbrennen von Baum- und Strauchschnitt

Seit dem 09.03.2011 darf nur noch einmal pro Jahr Baum- und Strauchschnitt verbrannt werden.

Verstöße gegen diese Allgemeinverfügung werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Auszug Amtsblatt Nr.6/2011:

Rechtsgrundlage: Thüringer Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen (Thüringer Pflanzenabfall-Verordnung -ThürPflanzAbfV - vom 02.03.1993 [GVBl. S.232], zuletzt geändert durch die Dritte Verordnung zur Änderung der Thür. Pflanzenabfall- Verordnung vom 03.08.2010 [GVBl. S. 261]) Auf Grund des § 4 Abs. 1 ThürPflanzAbfV in Verbindung mit § 27 Abs. 3 Satz 1 und 2 des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz – KrW-/AbfG – vom 27.09.1994 [BGBl. I S. 2705], zuletzt geändert am 11.08.2010 [BGBl. I S. 2986]) trifft das Landratsamt Greiz als sachlich und örtlich zuständige Behörde folgende

Allgemeinverfügung:

1. Im Gebiet des Landkreises Greiz ist das Verbrennen von trockenem Baum- und Strauchschnitt, der auf nicht gewerblich genutzten Grundstücken anfällt, in der Zeit

vom 01. April bis einschließlich 15. April eines jeden Jahres gestattet.

2. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Greiz in Kraft

Auszug Ende

 

Amtsblatt LK Greiz

Der Feuerwehrverband nennt zehn wichtige Tipps:

  1. Nehmen Sie örtliche Warnhinweise ernst. Kindern müssen die Gefahren erklärt werden.
  2. Vermeiden Sie einsame Ausflüge auf dem Eis – bei einem Unfall kann es sonst sein, dass niemand Hilfe holen kann.
  3. Wenn das Eis knistert und knackt, Risse aufweist oder schwallweise Wasser auf die Oberfläche tritt: nicht betreten.
    Wenn Sie bereits auf dem Eis sind: Flach hinlegen, um das Gewicht auf eine größere Fläche zu verteilen, zum Ufer robben
    (möglichst wenig ruckartige Bewegungen).
  4. Rufen Sie im Unglücksfall sofort über den Notruf 112 Hilfe bzw. organisieren Sie, dass jemand einen Notruf absetzt! Vor allem bei unübersichtlichem Gelände kann ein Einweiser an einer markanten Wegkreuzung die Anfahrt der Rettungskräfte erleichtern.
  5. Vorsicht ist nicht nur bei fließendem Gewässer, verschneiter Oberfläche und be-wachsenem Ufer geboten; auch an Ein- und Ausflüssen kann die Eisdicke plötzlich abnehmen. Vor allem an dunklen Stellen kann das Eis zu dünn sein – hier droht Einbruchgefahr!
  6. Wer einbricht, sollte versuchen, sich vorsichtig am Eis festzuhalten oder darauf zu ziehen. Wenn das Eis weiter bricht, kann man sich mit Fäusten oder Ellenbogen einen Weg zum Ufer frei schlagen.
  7. Helfer sollten sich nicht selbst in Gefahr bringen: Eigensicherung beachten (Leinen, Schwimmweste, Rettungsring), nicht zu weit hinaus wagen.
  8. Wer sich zum Helfen auf die Eisfläche begibt, sollte dafür eine Unterlage (Leiter, Bretter, Zaun, Hockeyschläger) verwenden, um das Gewicht zu verteilen. Die Hilfsmittel kann man der eingebrochenen Person zuschieben. Eine quer über die Einbruchstelle gelegte Unterlage oder Äste machen die Rettung leichter. Hilfreich können auch an Gewässern aufgehängte Rettungsringe sein.
  9. Gerettete in warme Decken (Rettungsdecke) oder Jacken hüllen, vorsichtig erwärmen, nicht als “Hausmittel” mit Schnee abreiben.
  10. Unterkühlten Personen keinen Alkohol geben, stattdessen möglichst warmen Tee reichen.

Quelle: feuerwehr.de

 

Richtiges Verhalten bei Gewitter – worauf bei Gewitter achten? Vor Blitz und Donner haben viele Menschen Angst. Und wenn Unwetter über das Land ziehen, sind auch viele Feuerwehren gefordert. Mancher Unfall und Notfall lässt sich vermeiden – erst recht so mancher Feuerwehreinsatz. Der Deutsche Feuerwehrverband gibt stellvertretend für die Feuerwehren in Deutschland sieben Sicherheitstipps für das Verhalten bei Gewitter:

  • Ein festes Gebäude ist der sicherste Platz bei einem Unwetter. Alternativ bietet auch ein geschlossenes Kraftfahrzeug Schutz.
  • Wenn Sie im Freien von einem schweren Gewitter überrascht werden, hocken Sie sich in eine Senke, einen Hohlweg, unter eine Stahlbetonbrücke oder einen Felsvorsprung. Im dichten Wald hocken Sie sich ebenfalls hin – mindestens drei Meter von Bäumen oder Astspitzen entfernt.
  • Meiden Sie einzeln stehende Bäume jeder Art, Masten, Metallzäune und andere Metallkonstruktionen.
  • Durch kräftigen Regen kann im Straßenverkehr die Sicht stark beeinträchtigt werden. Passen Sie IhreFahrweise entsprechend an. Warten Sie Unwetter mit Sturm und Hagel zunächst auf einem Parkplatz oder am Straßenrand auf einem baumfreien Abschnitt ab.
  • Straßen können durch das Wasser überflutet und zeitweise unpassierbar werden. Beachten Sie hier die entsprechenden Anweisungen.
  • In Gebäuden ohne Blitzschutzsystem an den Strom- und Versorgungsleitungen sollten Sie bei Gewitter auf Kontakt zu Metallleitungen, das Duschen und das Telefonieren mit einem Schnurapparat verzichten sowie die Stecker der Elektrogeräte herausziehen.
  • Melden Sie Unfälle und Brände sofort unter der europaweiten Notrufnummer 112. Bitte halten Sie die Notrufleitungen während eines Gewitters für Notfälle frei und melden Sie Schäden, von denen keine akute Gefahr ausgeht, erst nach Ende des Unwetters.

 

Quelle: Feuerwehr Magazin

 

 

Extremhitze, Gewitter und Starkniederschläge mit Sturzfluten – was können Bürgerinnen und Bürger tun?

 

  • Rückstausicherungen verhindern, dass Kanalwasser in das Gebäude dringt.
  • Deswegen den Abwasserkanal im Haus kontrollieren; sollte keine Rückstausicherung vorhanden sein, unbedingt einbauen lassen und deren Funktionsfähigkeit regelmäßig kontrollieren.
  • Alle Eingangsbereiche mindestens 15 – 20 cm höher als die umgebende Geländeoberfläche legen. Wenn das aus bestimmten Gründen nicht machbar ist, direkt in unmittelbarer Nähe eine ausreichende Anzahl von Sandsäcken, Dammbalken oder Schaltafeln, die in senkrechten Führungsschienen eingeschoben werden sollten, griffbereit vorhalten.
  • Kellertreppen oder Zugänge zu Souterrainwohnungen sollten genauso gesichert werden; ebenso gilt dies für bodenbündige Fenster.
  • Ebene Terrassentüren müssen dicht sein und mit den Fensterelementen dem Wasserdruck standhalten können. Durch genügend breite Abflussmöglichkeiten ist darauf zu achten, dass Terrassen nicht ähnlich wie Rückstaubecken volllaufen. Alles Wasser sollte möglichst weit weg vom Gebäude geführt werden.
  • Lichtschächte mindestens 15 cm aufstocken. Wenn Dachrinnen oberhalb von Lichtschächten sind, diese Lichtschächte zusätzlich abdecken. Überschwappendes Wasser, das von den Dachrinnen nicht aufgenommen werden kann, stürzt sonst direkt in die Lichtschächte hinein. Lichtschächte sollten genügend tief sein und entwässert werden können.
  • Garageneinfahrten können ein Einfallstor für Wasser direkt von der Straße her werden. Deswegen nicht schwellenlos tiefer führende Garageneinfahrten an das Straßen- bzw. Fahrbahnniveau anbinden. Eine Schwelle von mindestens 15 cm sollte verhindern, dass das Wasser von der Straße direkt in tiefer gelegene Garagen, und von da aus in andere Räume des Hauses gelangen kann. Mit Dammbalken oder unten geschlossenen Toren kann ein ähnlicher Effekt erzielt werden.

    Optimal ist es, wenn in der Nähe der Eingänge im Innern des Gebäudes und an der tiefsten Stelle des Hauses jeweils ein Pumpensumpf und Tauchpumpen (am besten in Verbindung mit einem Notstromaggregat) vorgesehen werden.

  • Wenn Gefahr besteht, dass dennoch Wasser in den Keller eindringen könnte: In jedem Fall alle Stromkreise in den betreffenden Geschossen vollständig abschaltbar umrüsten, Elektrogeräte (Waschmaschine, Trockner) aufständern und alles Lagergut in wasserdichten Behältnissen lagern.
  • Tankanlagen (im Innen- und Außenbereich) gegen Aufschwimmen sichern.

Bäume in unmittelbarer Nähe von Gebäuden und öffentlichen Verkehrsflächen auf Windbruchgefahr hin prüfen.

 

Quelle: BBK Bund

 

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